Gebäudelöschung
Gebäudeeigentümer besitzen das Recht, die Darstellung Ihres Gebäudes aus dem Kataster herausnehmen zu lassen.
Eigentümer, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, teilen dies bitte schriftlich -unter Angabe der vollständigen Anschrift des betroffenen Gebäudes- der
Kreisverwaltung Altenkirchen
Steuerungseinheit Regional- und Kreisentwicklung
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
mit. Optional können Sie auch die Herausnahme durch das Ausfüllen des nachstehenden Formulars beantragen.